weihnachtsgeschenke

Von Charlotte und Roby

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Charlotte, gut eingepackt in Schal und Mantel, nimmt kurz vor der Bescherung an Heiligabend den mühseligen Weg in die Warenhäuser der Stadt auf sich, um im Namen von Christkind und Co. noch die letzten Besorgungen für ein gelungenes Weihnachtsfest zu tätigen. Ihr überforderter Blick trifft auf überdimensionale Regale, in denen sich scheinbar höhnisch lächelnde Spielzeuge aller Art stapeln und sich insgeheim über ihre verbesserungswürdige Planung lustig machen. Hätte sie das alles bloß früher erledigt, schimpft sie leise vor sich hin. Ihre müden Augen weiten sich, als sie einen sprechenden Roboter namens Roby entdecken, der Witze erzählen kann und die zu Hause gespannt wartenden Kinder bei ihrer nächsten Zeichenstunde unterstützt. Intelligentes Spielzeug, jetzt mit noch mehr Funktionen, steht in großen bunten Lettern auf der Plastikverpackung. Die Schweißperlen auf ihrer Stirn abtupfend, schlängelt sich Charlotte zur Kassa, um noch rechtzeitig vor Ladenschluss den neuen besten Freund ihrer Kinder auf das Kassenband zu legen.

Die Bahn am Weg nach Hause ist wenig überraschend weitestgehend leer und so findet sich schnell ein freier Platz. Als sie sich es gerade am kühlen Fensterglas gemütlich macht, fällt Charlotte urplötzlich der Begriff „Intelligentes Spielzeug“ wieder ein. Jetzt, wo sie darüber nachdenkt, weiß sie nicht so recht, was es damit eigentlich auf sich hat. Sie zückt ihr Handy und fängt an zu recherchieren. Also, intelligente Spielzeuge können durch ihre integrierte Software auf das Verhalten der Nutzer*innen reagieren, liest sie. Dabei kann zwischen unvernetzten und vernetzten smarten Spielzeugen unterschieden werden. Unvernetzte Toys nehmen Tätigkeiten von mit ihnen spielenden Personen mittels Sensoren, Mikrofonen und Kameras wahr und reagieren durch ihre implementierte Software selbstständig. Sie besitzen keine Verbindung zu einem externen Server. Vernetzte Spielzeuge wiederum sind sehr wohl in der Lage, sich mit anderen Geräten oder Internet-basierten Plattformen zu verbinden. Um die gesammelten Daten zu verarbeiten, werden sie an externe Server versandt. Neben dem schlauen Roboter Roby zählen u.a. noch Lern-Tablets, Puppen, intelligente Schnuller oder Audioboxen zum intelligenten Spielzeug. Was es nicht alles gibt, denkt sich Charlotte, steckt ihr Handy in die Manteltasche und tritt aus der Bahn einer überraschend lauen Dezembernacht entgegen.

Zu Hause angekommen, schmuggelt sie das in letzter Sekunde gekaufte Geschenk heimlich unter den aufwendig dekorierten Weihnachtsbaum, wo es wenige Stunden später wieder von ungeduldigen Kinderhänden hervorgeholt wird. Jetzt gilt es, Roby auch wirklich smart zu machen. Dafür muss das Spielzeug nach dem Aufladen mit einem verfügbaren WLAN-Netzwerk und der dazugehörigen App auf ihrem Smartphone verbunden werden. Wie Charlotte gelernt hat, handelt es sich deswegen um ein vernetztes smartes Spielzeug. Um den Prozess abzuschließen, müssen nur noch Name, Alter, Geschlecht und Hobbies der Kinder für personalisierte Inhalte angegeben werden. Geschafft, denkt sich Charlotte, lehnt sich entspannt zurück und schläft beim Schein elektrischer Kerzenlichter ein.

Am nächsten Morgen wird sie durch den klirrenden Ton einer aufpoppenden Push-Mitteilung geweckt. Ihre von der Müdigkeit noch zugekniffenen Augen lesen eine einsame Textzeile auf dem großen Handydisplay: Die Tonaufnahmen stehen jetzt zum Abhören bereit. Verwundert öffnet sie die App und stellt zu ihren Entsetzen fest, dass Audiospuren ihrer Kinder beim Spielen mit Roboter Roby in der Applikation gespeichert wurden. Da ihr die Sache nicht geheuer ist, sucht sie im Internet nach Informationen. Mit jedem weiteren geklickten Link verwandelt sich der harmlos wirkende Roboter und seine Artverwandten mehr und mehr zu Spionen im Kinderzimmer. Allen voran Cayla, eine smarte Puppe des Unternehmens Genesis, sorgte für Aufsehen, als sie 2017 von der deutschen Bundesnetzagentur verboten wurde. Es handelt sich bei ihr um Spielzeug, das aufgrund seiner Sendefähigkeit sowie versteckten Kamera und Mikro das Risiko von heimlichen Bild- und Tonaufnahmen birgt. Ganz generell können solche Geräte grobe Sicherheitslücken aufweisen. Dafür bedarf es keiner Hackerfähigkeiten oder physischen Handhabe über die Spielzeuge. Befinden sich Gefährder*innen in der Nähe des Geräts, reicht bereits eine einfache, ungesicherte Bluetooth-Verbindung aus, um mit den Kindern in Kontakt zu treten.

Kopfschüttelnd löscht Charlotte die Aufnahmen wieder. Sie blickt hinüber zur Ladestation und fragt sich, welche Daten ihr schlauer Freund sonst noch sammelt. Eine Kaffeetasse später muss Charlotte feststellen, dass das gar nicht so wenige sind. Neben den gestern eingegeben Namen, Alter und Geschlecht stehen noch der Name des Mobilfunkanbieters, die Smartphone-ID, der Standort des Geräts, Bildaufnahmen sowie das Spiel- und Nutzungsverhalten der Kinder auf der langen Datenliste. Das kann doch so nicht alles einfach erlaubt sein, denkt sich Charlotte. Von Zeitungsartikeln über hohe Strafzahlungen weiß sie, dass in der EU die DSGVO gilt. Aber worum handelt es sich hierbei noch gleich? Aja, hier steht es: DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Sie wird seit dem 25. Mai 2018 angewandt und sorgt dafür, dass natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten geschützt werden.  Personenbezogene Daten sind all jene Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen. Das müssten in meinem Fall Name, Alter und Geschlecht der Kinder sowie die Smartphone-ID, der Standort des Geräts, Bild- und Tonaufnahmen und das Nutzungsverhalten sein, denkt sich Charlotte. Damit diese Daten aber erst verarbeitet werden dürfen, bedarf es u.a. einer Einwilligung der Nutzer*innen, liest sie schließlich.

Charlotte möchte die Webseite gerade schließen, als ihr am linken Bildrand eine seltsame Buchstabenkombination auffällt: TTDSG. Der hinterlegte Link führt sie zu einem YouTube Video, dass ihr TTDSG mit Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz übersetzt. Dieses Gesetz gilt seit Dezember 2021 deutschlandweit und schützt die Privatsphäre von Endeinrichtungen, also jenen Geräten, die über öffentliche Telekommunikationsdienste kommunizieren. Zu diesen Diensten zählen u.a. LAN, WLAN und LTE. Charlotte erinnert sich, dass sie ihren schlauen Freund beim Installationsprozess mit dem WLAN ihrer Wohnung verbunden hat. Das bedeutet, dass auch ihr intelligenter Spielroboter schützenswert ist. Darüber hinaus sind intelligente Waschmaschinen, Sicherheitskameras, Smart Watches und viele weitere vernetzte Geräte im Endeinrichtungsschutz inbegriffen. Schutz meint, erklärt die Computerstimme des Videos weiter, dass ohne die Einwilligung der Nutzer*innen keine Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder von dort gesammelt werden dürfen.

Einwilligung, schon wieder dieses Wort. Das scheint sehr wichtig zu sein im Zusammenhang mit smarten Geräten. Dabei kann sie sich gar nicht daran erinnern, ihre Zustimmung zum Sammeln und Verarbeiten der Daten gegeben zu haben. Zum Einholen der Einwilligung, dröhnt es von ihrem Smartphone, bedarf es einer intern oder extern umgesetzten technischen Lösung, die in das Gerät des Herstellers integriert wird. Der Prozess des Einholens, Durchsetzens und Verwaltens nennt sich Consent Management. So kann über sogenannte Consent Screens über jedes einzelne Service individuell entschieden werden. Ein Service meint den Zweck der Datenverarbeitung und kann u.a. Marketing, Statistik oder Optimierung umfassen. Die integrierte Lösung führt dazu, dass auch wirklich nur die Daten an das Unternehmen gesendet werden, die von den Nutzer*innen ausgewählt wurden. Das würde mir gefallen, denkt sich Charlotte, schließt ihr Smartphone und greift nach dem letzten Schokoschirm in der rechten unteren Ecke des Christbaums.

APOCRAT bietet eine Consent Management Plattform an, mit der Charlottes Wunsch kinderleicht in Erfüllung geht. APOCRATs Plattform nimmt Smart Home Unternehmen den mühseligen Prozess des Einholens, Durchsetzens, Verwaltens und Reportings für sämtliche Produktkategorien (Spielzeuge, Wearables, Sicherheit, Unterhaltung, Appliances) mittels einer Software-as-a-Service-Lösung ab. Damit werden intern Ressourcen geschont, Strafzahlungen vermieden und Vertrauen bei Kund*innen aufgebaut. Für weitere Informationen steht Ihnen der unten angeführte Kontakt oder unsere Webseite zur Verfügung.

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